hr2-kultur | Gewinnspiel Teilnahmebedingungen KulturVerFührung

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel " hr2-KulturVerFührung in den Opelvillen Rüsselsheim" werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert:

1. Die Teilnehmer/-innen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Der Gewinn beinhaltet: Teilnahme für bis zu zwei Personen an der "hr2-KulturVerFührung Opelvillen Rüsselsheim" am 6. Januar 2025.

Der Gewinn beinhaltet nicht die An- und Abreise, diese erfolgt individuell und auf eigene Kosten.

3. Die Gewinne werden den Gewinnern von der Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselsheim, Ludwig-Dörfler-Allee 9, 65428 Rüsselsheim, zur Verfügung gestellt. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln. Eine Absage und damit den Verfall der Gewinne behalten wir uns vor.

4. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich.

5. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel über Anbieter von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da solche Anbieter die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen diese Anbieter vor.

6. Wurde der Gewinner im Wege eines Online-Votings ermittelt, ist der Gewinn ungültig, sofern sich später herausstellt, dass das Ergebnis des Votings auf einer Manipulation des Voting-Verfahrens beruht. Eine solche Manipulation liegt insbesondere vor, wenn der Gewinner oder ein Dritter das vom hr eingesetzte CAPTCHA-Verfahren durch technische Maßnahmen umgeht.

7. Die Teilnehmer/-innen müssen die für die Ermittlung der Gewinner notwendigen Daten über ihre Person angeben. Die Teilnehmer/-innen erklären sich damit einverstanden, dass der Hessische Rundfunk diese Daten für die Dauer der Abwicklung des Gewinnspiels speichert. Außerdem sind die Teilnehmer/-innen damit einverstanden, dass der Hessische Rundfunk die Daten der Gewinner an denjenigen übermittelt, der die Preise bereitstellt, um so die Übergabe/Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.

Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht mehr damit einverstanden sein, muss er/sie dies dem Hessischen Rundfunk schriftlich mitteilen. Die Daten werden dann gelöscht.

Die Adresse lautet:

Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
hr2-kultur Management
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Fax: 069 / 155-4328

8. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer/-innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

9. Mitarbeiter/-innen des Hessischen Rundfunks und der am Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

10. Das Management von hr2-kultur behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: hr2-kultur

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